Sonstige Leistungen
> Schwerbehindertenausweis
> Rundfunk- und Fernsehgebühren
> Sozialpass
Schwerbehindertenausweis |
Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Er wird auf Antrag von dem zuständigen Amt für soziale Angelegenheiten ausgestellt. Durch den Schwerbehindertenausweis können der Grad der Behinderung (mindestens 50 %) und die gesundheitlichen Merkzeichen (G = Gehbehinderung, aG = außergewöhnliche Gehbehinderung, B = Begleitperson, RF = Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung etc.) nachgewiesen werden.
Welche Nachteilsausgleiche für den Einzelnen greifen, hängt von dem Grad der Behinderung und den anerkannten Merkzeichen ab.
Einige Beispiele von Nachteilsausgleichen:
• Steuervergünstigungen
• Fahrten im Personennahverkehr (Wertmarke für 30,- € bzw. 60,- €)
• Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer
• Parkgenehmigung
• Befreiung der Rundfunksbeitragspflicht und Vergünstigungen beim Telefon (siehe unten)
• Vergünstigungen im sozialen und kulturellen Bereich u.a.
Wenn Sie einen Antrag benötigen, Fragen zu dem Antragsverfahren haben, Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare oder eine intensive, auf Ihre Behinderung und Verhältnisse ausgerichtete Beratung wünschen, steht Ihnen die Servicestelle für Menschen mit Behinderung und Sozialversicherungsangelegenheiten der Stadtverwaltung Kaiserslautern gerne zur Verfügung.
◼︎ Servicestelle für Menschen mit Behinderung
und Sozialversicherungsangelegenheiten
Rathaus Nord – Bau C
Benzoniring 1, 67657 Kaiserslautern
Tel. (0631) 365-22 37, Frau Schulz
Tel. (0631) 365-22 57, Frau Müsseler
Rundfunk- und Fernsehgebühren |
Radio und Fernsehen haben im Leben älterer Menschen eine wichtige Bedeutung.
Für beides müssen monatliche Gebühren entrichtet werden. Auf Antrag können Personen unter bestimmten Vorraussetzungen von diesen Gebühren teilweise oder ganz befreit werden.
Eine vollständige Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten Personen
• die Arbeitslosengeld II
• die Sozialhilfe
• die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit beziehen.
Dem Antrag auf Befreiung muss der Bescheid der jeweiligen Behörde (Referat Soziales oder Jobcenter) beigelegt werden.
Eine Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht ist unter bestimmten Voraussetzungen für Personen mit dem Merkzeichen RF beziehungsweise mit dem Merkzeichen BL (blind) oder Gl (gehörlos) im gültigen Schwerbehindertenausweis möglich.
Die Ermäßigung gilt dann auch für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Antragsteller, sofern diese zusammen in einer Wohnung leben.
Dem Antrag auf Ermäßigung muss der Bescheid vom Amt für Soziale Angelegenheiten über den Grad der Hör – oder Sehbehinderung beigelegt werden.
Der ermäßigte Beitrag beläuft sich auf 5,99 Euro im Monat.
Wenn sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind und Kunde der Deutschen Telekom sind, können sie auch den Sozialtarif der Deutschen Telekom (bei den T-Punkten in Kaiserslautern) beantragen. Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden dann von ihren Telefonkosten abgezogen.
Informationen und Ihren Antrag erhalten Sie bei:
◼︎ Stadtverwaltung Kaiserslautern
Bürgercenter
Rathaus Seitentrakt, Willy-Brandt-Platz 1,
67653 Kaiserslautern
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Mi. 7.30 – 16.00 Uhr
Do. 7.30 – 18.00 Uhr
Fr. 7.30 – 13.00 Uhr
◼︎ Referat Soziales
Seniorenberatung
Rathaus West, Maxstraße 19
67653 Kaiserslautern
Tel. (0631) 365-40 63 und 365-40 64
◼︎ sowie bei allen Pflegestützpunkten in Kaiserslautern
Sozialpass der Stadt Kaiserslautern |
Den Sozialpass können Menschen beantragen, die Grundsicherung oder Leistungen der ARGE beziehen.
Weitere Informationen und Antragstellung:
◼︎ Referat Soziales
Maxstraße 19
67653 Kaiserslautern
Tel. (0631) 365-40 80, Frau Weber
Sozialpass der Stadt Kaiserslautern |
Den Sozialpass können Menschen beantragen, die Grundsicherung oder Leistungen der ARGE beziehen.
Weitere Informationen und Antragstellung:
◼︎ Referat Soziales
Maxstraße 19
67653 Kaiserslautern
Tel. (0631) 365-40 80, Frau Weber