Die Dokumentenmappe


Wichtige Urkunden und Papiere, die Sie zum Beispiel bei der Regelung von Behördenangelegenheiten brauchen, bewahren Sie am besten in einer Mappe oder in einem Ordner auf. Eine Dokumentenmappe kann man fertig kaufen oder sich selbst anlegen.


Folgende wichtige Unterlagen gehören in die Urkundenmappe:


Als Original:


• Familienurkunden:
  Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden bzw. Stammbuch
  (im Original oder als beglaubigte Kopie)

Ernennungsurkunden
Arbeitsverträge
Zeugnisse
Wertpapiere
Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere
Versicherungspolicen
Sozialversicherungsunterlagen
Rentenbescheid und Rentenanpassungsmitteilungen
Pensions- und Einkommensbescheinigungen
• Einkommenssteuerbescheide
• Schuldurkunden
Vollmachten und Vorsorgeregelungen
• Qualifizierungsnachweise, Zeugnisse
  (Schulzeugnisse, Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)

• Verträge und Änderungsverträge, z. B. auch Mietverträge, Leasingverträge etc.
Testament, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht


Als einfache Kopie:


• Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
• Grundbuchauszüge
• Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
• Zahlungsbeleg für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
• Meldenachweise der Arbeitsämer, Bescheide der Agentur für Arbeit
• Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
• Mitglieds- oder Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen


Quelle: > https://de.wikipedia.org/wiki/Dokumentenmappe_(Notfallvorsorge)

 

Tipps:

Es empfiehlt sich, für den Notfall die Dokumentenmappe oder den Dokumentenordner griffbereit in einer Tasche oder in einem Koffer (evtl. auch in einem Rucksack) aufzubewahren. Den Standort der Tasche oder des Koffers sollten alle Familienmitglieder kennen. Duplikate wichtiger Unterlagen können auch bei Freunden, Verwandten, bei einem Notar oder in einem Banktresor aufbewahrt werden.
Quelle und Einzelheiten dazu: > Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe


Infobroschüre der Kreisverwaltung Kaiserslautern
Die Kreisverwaltung bietet auf ihrer Homepage unter der Überschrift “Jugend und Soziales”  die 28-seitige Informationsbroschüre “Mappe ich bin vorbereitet” als Download an.

Das Testament


Die einfachste Art, Ihren letzten Willen festzulegen, ist das eigenhändige Testament. Es muss von Ihnen selbst mit der Hand geschrieben und mit vollem Namen, Ort und Datum unterzeichnet werden.

Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem letzten Willen entspricht. Grundsätzlich gilt die zeitlich letzte Niederlegung des letzten Willens.


Um zu verhindern, dass ein Testament verlorengeht oder beiseite geschafft wird, hinterlegen Sie es am besten beim Amtsgericht.

 

◼︎    Amtsgericht Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern


Tel. 0631 37 21-0

Digitalen Nachlass regeln!


Mit zunehmender Digitalisierung unserer Gesellschaft hinterlässt jeder, der sich digitaler Hilfsmittel bedient, auch einen digitalen Nachlass. Regeln Sie rechtzeitig, wer sich um Ihre digitale Vorsorge und Ihr digitales Erbe kümmern soll.


Was passiert mit der Hardware:

Zur Hardware gehören PC, Laptop, Tablets, Smartphone und sogenannte Weareables (tragbare elektronische Geräte) wie z.B. Fitness Träcker (Aktivitäsarmbanduhren) oder externe Festplatten als Datensicherungen. Vor allen Dingen sollten die Geräte nicht einfach verschenkt oder weggeworfen werden, bevor die Daten nicht gelöscht bzw. unlesbar gemacht wurden.


Was passiert mit der Software:

Daten auf dem Laptop, PC oder externen Speichergeräten, z.B.:

Dateien mit ihren schriftlichen Dokumenten,
Ihre gespeicherten Bilder,
Datensicherungen,
Power-Point-Präsentationen.

Daten im Internet (www) z.B.:

E-Mail-Adressen (Postfächer)
Daten in der Cloud,
Social Media Accounts (Facebook, Twitter etc.),
Online-Shops (Amazon, Zolando etc.),
Abonnements (Virenscanner usw.),
Blogs.


Legen Sie fest, was mit Ihren einzelnen Konten und Daten passieren soll. Es ist sinnvoll, eine Person Ihres Vertrauens mit dem digitalen Nachlass zu betrauen. Halten Sie dies in einer Vollmacht oder in Ihrem Testament fest.


Erstellen Sie eine Übersicht über Ihren gesamten digitalen Nachlass, einschl. aller Accounts mit Benutzernamen und Passwörtern entweder gedruckt oder auf USB-Stick. Das Dokument sollte immer auf dem aktuellen Stand sein und bei einer Vertrauensperson oder bei einem Notar hinterlegt sein.


Hilfreiche weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter anderem bei der: 

> Verbraucherzentrale (einschließlich die Downloads “Muster-Vollmacht für digitale Konten”, “Muster-Liste für digitale Konten” und “Checkliste Online-Anbieter zum Digitalen Nachlass”) und

> Bundesregierung (einschließlich Links zu weiteren Mustern).

Vollmachten und Patientenverfügungen


Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, wichtige Angelegenheiten zu regeln, weil Sie z.B. die Wohnung nicht mehr verlassen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen. Dies gilt für alle Lebensbereiche.

Allerdings haben Sie auch die Möglichkeit, Vorsorgeregelungen zu treffen, für den Fall, dass eine Situation eintritt, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln oder Entscheidungen zu treffen.

Nähere Informationen zu Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten erhalten Sie bei den Betreuungsvereinen und der Betreuungsbehörde der Stadt Kaiserslautern. Diese stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

 

TIPP:
Download der Broschüre “WER HILFT MIR, WENN …” (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung) des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz.

 

Hinweise zur Registrierung einer Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister

Mit der Eintragung ist keine eigenständige Vollmachtserteilung verbunden. Die Angaben zur Vollmacht werden inhaltlich nicht geprüft. Vor allem wird nicht überprüft, ob eine wirksame Vollmacht erteilt wurde. Sie können die Eintragung als Vollmachtgeber selbst veranlassen. Dies können Sie entweder online über das Internet unter www.vorsorgeregister.de tun oder per Post beantragen. Ein entsprechendes Datenformular erhalten Sie bei der


Bundesnotarkammer
Zentrales Vorsorgeregister
Postfach 08 01 51
10001 Berlin

Tel.: 0800-35 50 500 (gebührenfrei)
E-Mail: info@vorsorgeregister.de
www.vorsorgeregister.de
www.bnotk.de


Für die Registrierung fallen einmalige Gebühren an. Einzelheiten erfahren Sie unter der oben genannten Adresse.