Finanzielle Sicherung


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe.
Sie sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen Alters oder voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Höhe und Umfang der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar.


Eigenes Einkommen und Vermögen werden auf die Grundsicherung angerechnet.
Was zum Einkommen und zum Vermögen zählt – und was nicht – , finden Sie unter anderem auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.


Grundsicherung muss beantragt werden und ist gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt vorrangig.
Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, antragsberechtigte Personen zu informieren, zu beraten und bei der Antragstellung zu unterstützen.
> Einzelheiten von der Deutschen Rentenversicherung (einschließlich passende Formulare als Download).


Der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung ist in Kaiserslautern zu stellen bei der


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Stadtverwaltung Kaiserslautern
        Referat Soziales

Maxstraße 19
67657 Kaiserslautern

Tel. 0631 365-15 00 oder 365-15 02
E-Mail: soziales@kaiserslautern.de

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