Schwerbehindertenausweis


Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Er wird auf Antrag vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz in Landau ausgestellt. Durch den Schwerbehindertenausweis können der Grad der Behinderung (mindestens 50 %) und die gesundheitlichen Merkzeichen (G = Gehbehinderung, aG = außergewöhnliche Gehbehinderung, B = Begleitperson, RF = Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung etc.) nachgewiesen werden.


Welche Nachteilsausgleiche für den Einzelnen greifen, hängt von dem Grad der Behinderung und den anerkannten Merkzeichen ab.


Einige Beispiele von Nachteilsausgleichen:

Steuervergünstigungen
Fahrten im Personennahverkehr (Wertmarken)
Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer
Parkgenehmigung
Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht
Vergünstigungen im sozialen und kulturellen Bereich u.a.


Wenn Sie Fragen zum Antragsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an das


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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
        Bürger-Service-Büro
        Reiterstraße 16
        76829 Landau
        Tel. (06341) 26-222
        E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de
        www.lsjv.rlp.de

Rundfunk- und Fernsehgebühren


Radio und Fernsehen haben im Leben älterer Menschen eine wichtige Bedeutung.

Für beides müssen monatliche Gebühren entrichtet werden. Auf Antrag können Personen unter bestimmten Vorraussetzungen von diesen Gebühren teilweise oder ganz befreit werden:

Eine vollständige Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten Personen
die Arbeitslosengeld II
die Sozialhilfe
die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit beziehen.

Dem Antrag auf Befreiung muss der Bescheid der jeweiligen Behörde (Referat Soziales oder Jobcenter) beigelegt werden.

Eine Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht ist unter bestimmten Voraussetzungen für Personen mit dem Merkzeichen RF beziehungsweise mit dem Merkzeichen BL (blind) oder Gl (gehörlos) im gültigen Schwerbehindertenausweis möglich.

Die Ermäßigung gilt dann auch für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Antragsteller, sofern diese zusammen in einer Wohnung leben.

Dem Antrag auf Ermäßigung muss der Bescheid vom Amt für Soziale Angelegenheiten über den Grad der Hör- oder Sehbehinderung beigelegt werden.

Der ermäßigte Beitrag beläuft sich auf 5,99 Euro im Monat.


Wenn sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind und Kunde der Deutschen Telekom sind, können Sie auch den Sozialtarif der Deutschen Telekom (bei den T-Punkten in Kaiserslautern) beantragen. Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden dann von Ihren Telefonkosten abgezogen.


Informationen und Ihren Antrag erhalten Sie bei:


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Stadtverwaltung Kaiserslautern
Bürgercenter
Rathaus Seitentrakt, Willy-Brandt-Platz 1,
67653 Kaiserslautern
> zur Homepage


◼︎    Stadtverwaltung Kaiserslautern
Referat Soziales, Seniorenberatung
Rathaus Nord, Gebäudeteil B
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
Tel. 0631 365-46 11 und 365-42 83
E-Mail: seniorenberatung@kaiserslautern.de
> zur Homepage


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sowie bei den Pflegestützpunkten in Kaiserslautern

Sozialpass der Stadt Kaiserslautern


Der Sozialpass ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen Vergünstigungen auf Eintrittspreise von zahlreichen öffentlichen und privaten Einrichtungen.

Den Sozialpass kann beantragen, wer die Grundsicherung oder Leistungen der ARGE bezieht.

Wichtige Einzelheiten finden Sie auf der Homepage der Stadt Kaiserslautern:        > zu den Einzelheiten


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das

◼︎    Jobcenter Kaiserslautern

Guimaraes Platz 3
67653 Kaiserslautern

Tel. 0631 3 70 91-0
E-Mail: jobcenter-stadt-kaiserslautern@jobcenter-ge.de

www.jobcenterkaiserslautern.de/